Die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist eine große Herausforderung.
Wir möchten Ihnen weiter unsere Unterstützung anbieten und stehen Ihnen mit unseren Fachkenntnissen zur Seite. Auch Ihre Gesundheit und unserer Mitarbeiter hat höchste Priorität. Um den Publikumsverkehr in unserer Kanzlei zu reduzieren, bitten wir Besprechungstermine telefonisch zu vereinbaren und Unterlagen per E-Mail bzw. Post einzureichen.
Viele Gerichte machen von Verlegungsmöglichkeiten Gebrauch. Bei der Entscheidung über die Aufhebung oder Verlegung eines Termins kann das Gericht im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit aber auch berücksichtigen, ob die Durchführung des konkreten Termins wegen einer erkennbaren Eilbedürftigkeit geboten erscheint.
Seien Sie versichert, dass wir uns bestmöglich für die Interessen und Belange unserer Mandanten einsetzen.
Bleiben Sie gesund!