Eine vertragliche Regelung, wonach das Heimentgelt bei Heimbewohnern mit Sondenernährung auf rund 1/3 des Verpflegungsanteil festgelegt wird, ist angemessen, BGH vom 06.02.2014 – III ZR 187/13 -.
Die Sachkosten für die PEG Sonde (Magensonde) wie auch die dafür erorderlichen Hilfsmittel übernimmt regelmäßig die Krankenkasse. Zusätzlich darf der Heimträger im Vertrag die Verpflegungskosten in Rechnung stellen und die reinen Lebensmittelkosten (1/3 der Verpflegungsentgelts) in Abzug zu bringen. Es sei ein legitimes Anliegen von Heimträgern, eine Pauschalisierung der Entgelte und damit auch der ersparten Aufwendungen vorzunehmen, bei der es nicht darauf ankomme, ob und in welchem Umfang die vom Pflegeheim bereitgestellten Leistungen von den jeweiligen Bewohnern tatsächlich in Anspruch genommen würden, so der 3. Senat.
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