Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung einer Pflegedienstbetreiberin wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Es ging um die überhöhte Abrechnung von Pflegestunden und den Einsatz von Mitarbeitern die nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügten. Auch innerhalb der Pflege gilt die streng formale Betrachtungsweise des Sozialrechts, so der 4 Strafsenat in den Beschuss vom 16.06.2014 – 4 StR 21/14.
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