Das Medizinrecht ist vielfältig und breit gefächert.
Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht in folgenden Angelgenheiten:
- Arzneimittelrecht, insbesondere Zulassungspflicht, Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Versorgung mit nicht verschriebungspflichtigen Arzneimitteln, Off-Label Use
- Arzthaftungshaftung, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus medizinischer Behandlung, Geltendmachung von Schmerzensgeld
- Kassenarztrecht, insbesondere Honorarstreitigkeiten, Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen, Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte GOÄ, GOZ
- Krankenhausrecht, insbesondere Streitigkeiten wegen Vergütung für eine Krankenhausbehandlung, wahlärztliche Leistung, Abrechnungsfähigkeit
- Private Krankenversicherung, insbesondere Streitigkeiten wegen Beitragserhöhung, Regressanspruch, Kostenerstattung
- Pflegeversicherung
- Streitigkeiten nach dem Medizinproduktegesetz und dem Apothekengesetz
- Rechtsstreitigkeiten aus Heimverträgen, einschließlich Entgelterhöhung, Qualitätsprüfung, Haftung bei Pflegefehlern, Aufnahmestopp
- Gesundheitsrecht, insbesondere Zulassungsrecht