Fachanwaltliche Erstberatung
Als Fachanwältin führe ich ausschließlich qualifizierte Rechtsberatungen durch, die eine eingehende Analyse Ihres Falls erfordern. Eine seriöse rechtliche Einschätzung komplexer Sachverhalte benötigt Zeit und Expertise.
Umfang der Erstberatung:
- Strukturierte rechtliche Analyse Ihres Sachverhalts
- Prüfung und Bewertung vorhandener Dokumente
- Aufzeigen der rechtlichen Handlungsoptionen
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Erläuterung des weiteren Vorgehens
Honorar: 297,50 Euro inkl. USt. (Für Verbraucher 226,10 Euro inkl. USt.)
Dauer: 60 Minuten
Vorab-Zahlung erforderlich: Das Beratungshonorar ist vor Beginn der Beratung fällig. Dies gewährleistet eine konzentrierte Beratung ohne administrative Unterbrechungen.
Zahlungsoptionen:
- Überweisung vor dem Termin
- EC-Karte oder Barzahlung (vor Ort)
Rechtsschutzversicherung: Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme und eine eventuelle Selbstbeteiligung.
Transparenz und Qualität
Sie erhalten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung für die erbrachte Leistung. Ihre Investition in qualifizierte Rechtsberatung zahlt sich aus. Durch die strukturierte Erstanalyse können oft bereits im ersten Gespräch wichtige Weichenstellungen vorgenommen und kostspielige Fehler vermieden werden.
Die Erstberatung umfasst ausschließlich die rechtliche Auskunft. Die Erstellung von Schriftstücken, ein Tätigwerden gegenüber der Gegenseite, Klageerhebung, Wahrnehmung von Terminen etc. werden im Rahmen der Erstberatung nicht erbracht. Selbstverständlich können Sie mich hierzu aber gesondert beauftragen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
Bringen Sie bitte alle verfügbaren Unterlagen zu Ihrem Fall mit:
- Schriftverkehr mit der Gegenseite/Behörde
- Verträge, Bescheide, Urteile
- Chronologische Aufstellung der Ereignisse (soweit erforderlich)
Falls wichtige Dokumente fehlen oder zusätzliche Recherche erforderlich ist, besprechen wir das weitere Vorgehen in der Beratung.