BAföG Bedarfssätze


Schüler-BAföG

ohne vorherige Berufsausbildung bei den Eltern wohnend
Berufsfachschulen und
Fachschulklassen
234 Euro

ohne vorherige Berufsausbildungnicht bei seinen Eltern wohnend
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen,
ab Klasse 10
580 Euro
Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen580 Euro

nach abgeschlossener Berufsausbildungbei den Eltern wohnend
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen439 Euro

nach abgeschlossener Berufsausbildungnicht bei seinen Eltern wohnend
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen 675 Euro

Schüler-BAföG wird als Zuschuss geleistet, d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden.

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Der Krankenversicherungszuschlag beträgt 84 Euro.
Der Pflegeversicherungszuschlag beträgt 25 Euro.

Kinderbetreuungszuschlag 130 Euro für jedes der Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Bei einer Reise innerhalb Europas beträgt dieser jeweils 250 Euro , sonst jeweils 500 Euro. Hinzu werden folgende Zuschläge zu dem Bedarf geleistet: Auslandszuschlag, Studiengebühren, Aufwendungen für die Krankenversicherung, vgl. BAföG-AuslandszuschlagsV.

Stand 13.09.2019