Schüler-BAföG
ohne vorherige Berufsausbildung | bei den Eltern wohnend |
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Berufsfachschulen und Fachschulklassen | 234 Euro |
ohne vorherige Berufsausbildung | nicht bei seinen Eltern wohnend |
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weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, ab Klasse 10 | 580 Euro |
Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen | 580 Euro |
nach abgeschlossener Berufsausbildung | bei den Eltern wohnend |
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Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen | 439 Euro |
nach abgeschlossener Berufsausbildung | nicht bei seinen Eltern wohnend |
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Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen | 675 Euro |
Schüler-BAföG wird als Zuschuss geleistet, d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden.
[table “17” not found /]Der Krankenversicherungszuschlag beträgt 84 Euro.
Der Pflegeversicherungszuschlag beträgt 25 Euro.
Kinderbetreuungszuschlag 130 Euro für jedes der Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Bei einer Reise innerhalb Europas beträgt dieser jeweils 250 Euro , sonst jeweils 500 Euro. Hinzu werden folgende Zuschläge zu dem Bedarf geleistet: Auslandszuschlag, Studiengebühren, Aufwendungen für die Krankenversicherung, vgl. BAföG-AuslandszuschlagsV.
Stand 13.09.2019